Ratgeber

Sorgerecht

Mit einer Sorgerechtsverfügung benennst du, wer sich um deine minderjährigen Kinder kümmern soll, falls du und der andere Elternteil ausfallen. Sie muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Das Familiengericht folgt dem Wunsch in der Regel, ist aber am Kindeswohl gebunden.

Viele Eltern denken, die Patentante sei automatisch zuständig. Das ist sie nicht. Ohne Verfügung entscheidet das Familiengericht ohne Kenntnis deiner Wünsche — und wählt möglicherweise jemanden, den du nicht gewählt hättest.

Sinnvoll ist es, eine zweite Person als Ersatz zu benennen und auszuschließen, wen du ausdrücklich nicht möchtest. Beides ist zulässig und beides hilft dem Gericht.

Wichtig ist außerdem, dass die benannte Person davon weiß und einverstanden ist. Ein Dokument, von dem niemand etwas weiß, hilft im Ernstfall nicht.

Hier anfangen: Sorgerechtsverfügung: Grundlagen für Eltern — Was hineingehört und welche Form gilt.

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