Vorsorge · 8. Mai 2026 · 10 Min. Lesezeit

Freibetrag Erbschaft: Wie viel darfst du steuerfrei erben?

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Wie viel man steuerfrei erben darf, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab — und die Beträge sind höher, als viele denken. Alle Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026 im Überblick: Ehepartner, Kinder, Geschwister und was nach dem Überschreiten gilt.

Wie viel darf man steuerfrei erben? Die Antwort hängt vom Verwandtschaftsgrad ab — und die Beträge sind höher, als viele denken. Hier sind die aktuellen Zahlen für 2026 und was du daraus machen kannst. Den vollständigen Überblick über alle Themen rund um Erben, Erbrecht und Nachlassplanung bietet der Leitfaden zu Erbrecht & Erbschaft.

In diesem Artikel findest du alle Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026 nach Verwandtschaftsgrad, die Steuersätze nach Freibetragsüberschreitung und wie die Zehnjahresregel mehrere Erbfälle miteinander verknüpft.

Die Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026 im Überblick

↓ Direkte Antwort

Die Erbschaftsteuer-Freibeträge sind in § 16 ErbStG geregelt und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Sie gelten für jeden Erbfall neu und können alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Der höchste Freibetrag steht dem Ehegatten zu: 500.000 €. Kinder erben bis zu 400.000 € steuerfrei. Geschwister und nicht verwandte Personen haben deutlich niedrigere Freibeträge.

Die Freibeträge sind seit 2010 unverändert. Eine Anhebung ist politisch diskutiert worden, aber zum Stand April 2026 nicht in Kraft getreten. Das bedeutet: Die inflationsbedingte Entwertung hat die reale Schutzwirkung der Freibeträge in den vergangenen Jahren gesunken.

Empfänger Freibetrag (§ 16 ErbStG) Steuerklasse
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 500.000 € I
Kinder und Stiefkinder 400.000 € I
Enkel (wenn Elternteil vorverstorben) 400.000 € I
Enkel (wenn Elternteil noch lebt) 200.000 € I
Eltern und Großeltern 100.000 € I
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern 20.000 € II
Alle anderen Personen (nicht verwandt) 20.000 € III

⚠️ Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung

Die hier genannten Freibeträge gelten nach aktuellem Stand. Bei größeren Erbschaften, Immobilien im Nachlass, Schenkungen in den letzten zehn Jahren oder internationalen Bezügen empfehlen wir dringend einen Steuerberater oder Notar hinzuzuziehen — die tatsächliche Steuerlast hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

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Freibetrag für Ehepartner, Kinder, Geschwister — wer bekommt wie viel?

↓ Direkte Antwort

Zusätzlich zum Grundfreibetrag aus § 16 ErbStG haben Ehegatten und Kinder Anspruch auf einen besonderen Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG. Beim Ehegatten beträgt er 256.000 €, bei Kindern bis zu 52.000 € je nach Alter. Beide Freibeträge werden addiert.

Ehegatte: Bis zu 756.000 € steuerfrei

Ein Ehegatte erbt zunächst mit einem Grundfreibetrag von 500.000 € (§ 16 ErbStG). Hinzu kommt der besondere Versorgungsfreibetrag von 256.000 € (§ 17 ErbStG), sofern dieser nicht bereits durch andere Versorgungsleistungen wie Hinterbliebenenrente aufgezehrt wird. Zusammen können damit bis zu 756.000 € steuerfrei vererbt werden.

Kinder: Freibetrag abhängig vom Alter

Kinder erben mit einem Grundfreibetrag von 400.000 €. Zusätzlich gibt es den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG, der altersabhängig gestaffelt ist — weil jüngere Kinder durch den Wegfall des Elternteils länger auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind:

Alter des Kindes Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG) Gesamtfreibetrag (inkl. § 16)
Unter 5 Jahre 52.000 € 452.000 €
5 bis unter 10 Jahre 41.000 € 441.000 €
10 bis unter 15 Jahre 30.700 € 430.700 €
15 bis unter 20 Jahre 20.500 € 420.500 €
20 bis unter 27 Jahre 10.300 € 410.300 €
27 Jahre und älter 0 € 400.000 €

Geschwister und weiter entfernte Verwandte: 20.000 €

Geschwister, Nichten, Neffen, Schwieger- und Stiefeltern fallen in Steuerklasse II — ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 €. Nicht verwandte Personen (Steuerklasse III) haben denselben Betrag, zahlen aber deutlich höhere Steuersätze auf den übersteigenden Betrag.

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Steuersätze nach Überschreitung des Freibetrags

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Nur der Betrag über dem persönlichen Freibetrag wird besteuert. Die Steuersätze beginnen bei 7 % (Steuerklasse I, bis 75.000 € über dem Freibetrag) und steigen progressiv. Steuerklasse II beginnt bei 15 %, Steuerklasse III — für nicht Verwandte — bei 30 %.

Wert über dem Freibetrag Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Ein konkretes Beispiel: Kind erbt 550.000 € von einem Elternteil. Der Freibetrag beträgt 400.000 €. Der steuerpflichtige Betrag ist 150.000 €. Der Steuersatz für Steuerklasse I liegt auf die ersten 75.000 € bei 7 % (= 5.250 €) und auf die weiteren 75.000 € bei 11 % (= 8.250 €). Gesamtsteuerlast: 13.500 €.

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Freibeträge bei mehrfachen Erbfällen innerhalb von 10 Jahren

↓ Direkte Antwort

Wenn dieselbe Person innerhalb von zehn Jahren mehrfach Vermögen von derselben Person erhält — durch Erbschaft oder Schenkung — werden alle Erwerbe nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Der Freibetrag gilt für den Gesamtzeitraum, nicht für jeden Erwerb einzeln. Das bedeutet: Wer bereits eine Schenkung erhalten hat, muss das beim nächsten Erbfall berücksichtigen.

Die praktische Folge: Hat Tochter Anna von ihrer Mutter im Jahr 2022 eine Schenkung in Höhe von 300.000 € erhalten und erbt 2026 weitere 250.000 €, werden beide Beträge zusammengerechnet: 550.000 €. Da der Freibetrag für Kinder 400.000 € beträgt, sind 150.000 € steuerpflichtig.

Ohne die Schenkung von 2022 hätte das Erbe von 250.000 € vollständig unter dem Freibetrag gelegen — keine Steuer. Das ist der Unterschied, den eine gute Planung macht.

Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Tag der Schenkung oder des Erbfalls. Liegt eine frühere Schenkung länger als zehn Jahre zurück, wird sie bei der Steuerberechnung für den aktuellen Erbfall nicht mehr berücksichtigt.

→ Schenkung zu Lebzeiten als Steuerplanung

Wer Vermögen gezielt zu Lebzeiten überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen — wenn die Zehnjahresregel beachtet wird. Alle Details erklärt der Artikel Schenkung: Steuerfrei Vermögen zu Lebzeiten weitergeben →

Was eine vollständige Nachlassdokumentation für deine Erben bedeutet

Wer seinen Nachlass klar dokumentiert hat, hilft seinen Erben, die Freibeträge optimal zu nutzen — weil der Überblick über Vermögen und Schenkungen vorhanden ist. Wenn das Finanzamt fragt, welche Schenkungen in den letzten zehn Jahren geflossen sind, müssen deine Erben antworten können. Fehlen diese Angaben, drohen Schätzungen und Nachforderungen. MeinLebensordner gibt dir den Platz, um genau das festzuhalten: welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche Schenkungen getätigt wurden und was deine Erben wissen müssen, damit die Steuererklärung stimmt.

Häufige Fragen zum Erbschaftsteuer-Freibetrag

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaft 2026?

Kinder haben 2026 einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil (§ 16 ErbStG). Zusätzlich können jüngere Kinder den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG geltend machen — dieser liegt je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €. Das bedeutet: Kinder bis 27 Jahre können potenziell mehr als 400.000 € steuerfrei erben. Da jedes Elternteil den Freibetrag separat gewährt, können Kinder von beiden Elternteilen je 400.000 € steuerfrei erben.

Was passiert, wenn das Erbe den Freibetrag überschreitet?

Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert — nicht das gesamte Erbe (§ 19 ErbStG). Erbt ein Kind 500.000 € und der Freibetrag beträgt 400.000 €, sind 100.000 € steuerpflichtig. Auf diese 100.000 € fällt ein Steuersatz von 11 % an (Steuerklasse I, Betrag zwischen 75.001 und 300.000 € über dem Freibetrag), also 11.000 €. Das Finanzamt muss innerhalb von drei Monaten über den Erbfall informiert werden.

Wie oft kann ich den Erbschaft-Freibetrag nutzen?

Der Freibetrag nach § 16 ErbStG gilt pro Erbfall. Erbt jemand von verschiedenen Personen, steht jeweils ein voller Freibetrag zu. Mehrere Erbfälle oder Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden jedoch nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist beginnt der Freibetrag für neue Erwerbe von derselben Person neu.

Muss man ein Erbe unter dem Freibetrag dem Finanzamt melden?

Grundsätzlich sind alle Erbschaften dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen, wenn sie nicht von einem Notar oder Gericht gemeldet werden (§ 30 ErbStG). Die Meldepflicht gilt also auch dann, wenn der Betrag unter dem Freibetrag liegt — sofern keine automatische Meldung durch Notar oder Nachlassgericht erfolgt. Zur Steuererklärung wird man jedoch nur aufgefordert, wenn das Finanzamt es für erforderlich hält.

Gilt der Freibetrag auch für nicht eheliche Lebenspartner?

Nein. Nicht eheliche Lebenspartner ohne eingetragene Partnerschaft haben keinen erhöhten Freibetrag — sie fallen in Steuerklasse III und haben nur einen Freibetrag von 20.000 €. Der hohe Freibetrag von 500.000 € gilt ausschließlich für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Wer seinen Lebensgefährten absichern möchte, sollte das im Testament regeln und zusätzlich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten — z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten oder eine Heirat — prüfen.

Nachlass transparent gemacht

Deine Erben wissen, was da ist — und was das Finanzamt wissen muss.

Ein dokumentierter Nachlass ist mehr als Ordnung — er gibt deinen Erben die Grundlage, um Freibeträge korrekt geltend zu machen und keine Schenkungen der letzten zehn Jahre zu vergessen. MeinLebensordner hilft dir, genau das festzuhalten.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei größeren Erbschaften, Immobilien, Schenkungen der vergangenen zehn Jahre oder internationalen Erbfällen empfehlen wir dringend die Beratung durch einen Steuerberater oder Notar.

Autor: MeinLebensordner Redaktion

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