Vorsorge · 1. April 2026 · 16 Min. Lesezeit

Erbrecht & Erbschaft: Der Komplett-Guide für deutschen Nachlass

Deutsches Erbrecht: Nachlassregelung, gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil erklärt im Komplett-Guide.

Was passiert mit dem, was du hinterlässt? Das deutsche Erbrecht hat klare Antworten — aber sie überraschen viele. Dieser Leitfaden erklärt gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Erbschaftssteuer und was du heute schon regeln kannst.

Die meisten Menschen haben eine grobe Vorstellung davon, wer ihr Erbe antreten soll. Die wenigsten wissen, was tatsächlich passiert, wenn sie nichts geregelt haben.

Das deutsche Erbrecht ist präzise — aber es folgt einer eigenen Logik, die mit familiären Intuitionen oft nicht übereinstimmt. Partner ohne Trauschein erben nichts. Stiefkinder erben nichts. Der überlebende Ehegatte erbt nicht automatisch alles. Und ein Testament, das niemand findet, ist so gut wie keins.

Dieser Leitfaden gibt dir den Überblick, den du brauchst — ohne Juristendeutsch, mit den konkreten Zahlen für 2026.

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Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was ohne Testament?

↓ Direkte Antwort

Wer ohne Testament geht, unterliegt der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924–1936 BGB). Das Gesetz teilt Erben in Ordnungen ein — solange Erben einer Ordnung vorhanden sind, erben die der nächsten Ordnung gar nichts. Unverheiratete Partner, Stiefkinder und Freunde erben gesetzlich nie.

Die vier Erbordnungen im Überblick

OrdnungPersonengruppeBesonderheit
1. Ordnung Kinder, Enkel, Urenkel Erben zu gleichen Teilen; Enkel rücken nach, wenn ein Kind vorab verstorben ist (Erbstammesrecht)
2. Ordnung Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen Erben nur, wenn kein Erbe der 1. Ordnung vorhanden ist
3. Ordnung Großeltern und deren Abkömmlinge Erben nur, wenn keine Erben der 1. oder 2. Ordnung vorhanden sind
4. Ordnung und weiter Urgroßeltern und entferntere Verwandte Erben in seltenen Ausnahmefällen; wenn niemand vorhanden: Fiskus erbt

Der Ehegatte: Sonderstellung im Erbrecht

Der überlebende Ehegatte erbt nicht als Teil einer der Erbordnungen, sondern daneben — sein Anteil hängt davon ab, welche Erben vorhanden sind und welcher Güterstand in der Ehe gilt.

SituationErbanteil Ehegatte (Zugewinngemeinschaft)
Kinder vorhanden (1. Ordnung)½ des Nachlasses
Keine Kinder, aber Eltern / Geschwister (2. Ordnung)¾ des Nachlasses
Keine Erben der 1. oder 2. OrdnungGesamter Nachlass

⚠️ Häufiger Irrtum

Viele glauben, der Ehepartner erbe automatisch alles. Das stimmt nicht. Bei vorhandenen Kindern erbt der überlebende Partner nur die Hälfte — die andere Hälfte geht an die Kinder. Wer den Partner vollständig absichern will, braucht ein Testament.

Was die gesetzliche Erbfolge nicht kennt

Unverheiratete Partner erben gesetzlich gar nichts — egal wie lange die Beziehung bestand. Stiefkinder erben gesetzlich nichts, es sei denn, sie wurden offiziell adoptiert. Freunde und Pflegepersonen erhalten gesetzlich nichts, egal wie nah die Beziehung war. Gemeinnützige Organisationen können gesetzlich nicht erben — nur durch ausdrückliche Bestimmung im Testament.

Wer für diese Personen oder Zwecke sorgen möchte, muss das in einem Testament festhalten. Die gesetzliche Erbfolge ist eine Auffangregelung — nicht eine Abbildung der tatsächlichen Familienwirklichkeit.


Pflichtteil, Erbquoten und Freibeträge: Die wichtigsten Zahlen

↓ Direkte Antwort

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht bestimmten nahen Angehörigen zu — unabhängig vom Testament (§ 2303 BGB). Erbschaftssteuerfreibeträge schützen einen Teil des Erbes vor Besteuerung, variieren aber stark je nach Verwandtschaftsgrad — von 500.000 € für Ehegatten bis 20.000 € für nicht Verwandte.

Der Pflichtteil: Was niemand vollständig wegnehmen kann

Bestimmte nahe Verwandte können nicht vollständig enterbt werden. Selbst wenn sie im Testament übergangen werden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil — eine Geldforderung gegen die Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (und bei deren Vorversterben deren Abkömmlinge), Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sowie der Ehegatte.

→ Pflichtteil im Detail

Wie der Pflichtteil berechnet wird, wann Schenkungen eingerechnet werden und ob er wirklich immer durchsetzbar ist — ausführlich erklärt. Pflichtteil im Erbe: Ansprüche richtig verstehen →

Erbquoten: Wer bekommt wie viel?

Wenn mehrere Erben vorhanden sind, teilen sie den Nachlass nach gesetzlich festgelegten Quoten — sofern kein Testament etwas anderes bestimmt.

SituationGesetzliche Erbquoten
Ehegatte + 1 KindEhegatte ½ · Kind ½
Ehegatte + 2 KinderEhegatte ½ · jedes Kind ¼
Ehegatte + 3 KinderEhegatte ½ · jedes Kind ⅙
2 Kinder (kein Ehegatte)Jedes Kind ½
3 Kinder (kein Ehegatte)Jedes Kind ⅓
Ehegatte allein (keine Kinder, keine Eltern)Ehegatte alles

Erbschaftssteuerfreibeträge 2026

Bis zu einem bestimmten Betrag ist eine Erbschaft steuerfrei — darüber hinaus fällt Erbschaftssteuer an. Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre, das heißt: Schenkungen zu Lebzeiten können strategisch eingesetzt werden, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.

VerwandtschaftsverhältnisPersönlicher FreibetragSteuerklasse
Ehegatte / eingetr. Lebenspartner500.000 €I
Kinder (und Stiefkinder)400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern / Großeltern100.000 €I
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 €II
Nicht verwandte Personen (Freunde, Partner ohne Trauschein)20.000 €III

→ Freibeträge im Detail

Welche Steuersätze über dem Freibetrag gelten und wie du Freibeträge durch Schenkungen optimal nutzt — mit konkreten Rechenbeispielen. Freibetrag Erbschaft: Wie viel darfst du steuerfrei erben? →


Erbschaftssteuer: Wann fällt sie an, wann nicht?

↓ Direkte Antwort

Erbschaftssteuer fällt an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Ob und wie viel Steuer zu zahlen ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab. Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei übergehen.

Wann keine Erbschaftssteuer anfällt

In vielen Fällen — insbesondere bei direkten Familienangehörigen mit überschaubarem Vermögen — fällt keine Erbschaftssteuer an, weil der Nachlass innerhalb des persönlichen Freibetrags liegt. Ein Ehepartner erbt bis zu 500.000 Euro steuerfrei, ein Kind bis zu 400.000 Euro.

Darüber hinaus gibt es besondere Befreiungen:

  • Selbst genutztes Familienheim: Der Ehegatte erbt die gemeinsam bewohnte Immobilie steuerfrei, wenn er sie mindestens zehn Jahre selbst weiter nutzt. Kinder können ebenfalls steuerfrei erben — bei einer Wohnfläche bis 200 Quadratmeter und zehn Jahren Selbstnutzung.
  • Hausrat und persönliche Gegenstände: Für Haushaltsgegenstände gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 41.000 Euro (für Steuerklasse I) bzw. 12.000 Euro (für Steuerklassen II und III).
  • Betriebsvermögen: Unternehmenserbschaften können unter strengen Voraussetzungen weitgehend oder vollständig steuerfrei sein — das ist ein komplexes Thema, das einen Fachberater erfordert.

Steuersätze, wenn der Freibetrag überschritten wird

Wert des steuerpflichtigen ErwerbsSteuerklasse I (Kinder, Ehegatte)Steuerklasse II (Geschwister etc.)Steuerklasse III (Nicht Verwandte)
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
über 6.000.000 €23–30 %35 %50 %

Schenkungen zu Lebzeiten: Die Zehnjahresregel

Wer Vermögen frühzeitig weitergibt, kann Freibeträge mehrfach nutzen. Der Trick: Der persönliche Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre. Eine Schenkung von 400.000 Euro an ein Kind heute ist steuerfrei — eine weitere Schenkung von 400.000 Euro in zehn Jahren ebenfalls. Eine Erbschaft in weiteren zehn Jahren: wieder steuerfrei bis 400.000 Euro.

⚠️ Wichtig: Schenkungen und der Pflichtteil

Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ableben werden beim Pflichtteil angerechnet — das sogenannte Pflichtteilsergänzungsrecht (§ 2325 BGB). Wer zu Lebzeiten großzügig schenkt, muss das bei der Nachlassplanung berücksichtigen.

→ Schenkungen richtig planen

Welche Freibeträge für Schenkungen gelten, wie die Zehnjahresregel funktioniert und was du dokumentieren solltest — mit Rechenbeispielen. Schenkung: Steuerfrei Vermögen zu Lebzeiten weitergeben →


Erbschaft annehmen oder ausschlagen — wann macht was Sinn?

↓ Direkte Antwort

Eine Erbschaft muss nicht angenommen werden. Wer ausschlägt, ist so gestellt, als hätte er nie geerbt — keine Schulden, aber auch kein Vermögen. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Diese Frist ist absolut — wer sie verpasst, hat automatisch angenommen.

Wann eine Ausschlagung sinnvoll ist

Nicht jede Erbschaft ist ein Gewinn. Diese Situationen sprechen für eine Ausschlagung:

  • Der Nachlass ist überschuldet. Wer erbt, übernimmt auch die Schulden des Verstorbenen. Übersteigen die Schulden das Vermögen, ist die Ausschlagung die einzig vernünftige Entscheidung.
  • Der Nachlass enthält belastete Immobilien. Sanierungsbedürftige Objekte, Mietstreitigkeiten, ungeklärte Eigentumsverhältnisse — eine Immobilie kann mehr Probleme als Wert bringen.
  • Steuerliche Überlegungen. In seltenen Fällen kann es steuerlich günstiger sein, wenn der Enkel direkt erbt statt das Kind — dann schlägt das Kind aus, und der Enkel rückt nach.

Die Sechs-Wochen-Frist: Das Wichtigste überhaupt

Die Ausschlagungsfrist beginnt, sobald du von der Erbschaft weißt — also in dem Moment, in dem du erfährst, dass jemand verstorben ist und du als Erbe in Frage kommst. Sechs Wochen, nicht sechs Monate. Nicht ab Beerdigung. Nicht ab Erbschein.

Wer die Frist verpasst, hat die Erbschaft automatisch angenommen — einschließlich aller Schulden.

⚠️ Ausnahme: Sechs Monate bei Auslandsbezug

Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder hält sich der Erbe im Ausland auf, beträgt die Ausschlagungsfrist ausnahmsweise sechs Monate (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Wie die Ausschlagung funktioniert

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden — entweder persönlich oder durch einen Notar. Eine formlose Mitteilung an Angehörige oder per E-Mail reicht nicht. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

→ Erbschaft ausschlagen: Alles im Detail

Wann die Ausschlagung Sinn ergibt, wie sie funktioniert und was danach mit dem Erbe passiert — ausführlich erklärt. Erbe Ausschlagen: Erbschaft ablehnen — wann und wie →

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Was du heute regeln kannst, damit deine Familie es nicht muss

Das Erbrecht gibt dir einen Rahmen. Aber innerhalb dieses Rahmens hast du erhebliche Gestaltungsfreiheit — wenn du sie nutzt.

Testament: Dein Wille statt Gesetzeslogik

Das wichtigste Instrument der Nachlassplanung ist das Testament. Mit einem Testament kannst du von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, Personen bedenken, die gesetzlich leer ausgehen würden, Vermächtnisse für einzelne Gegenstände festlegen und Auflagen oder Bedingungen mit dem Erbe verknüpfen.

Ein handschriftliches Testament ist kostenlos, sofort wirksam und genauso bindend wie ein notarielles. Es muss vollständig handgeschrieben, datiert und unterschrieben sein.

🔗 Testament gestalten

Welche Testamentsformen es gibt, was du regeln kannst und warum der Aufbewahrungsort über alles entscheidet — der vollständige Leitfaden. Testament & Nachlass-Planung: Der vollständige Leitfaden →

Schenkungen zu Lebzeiten: Freibeträge mehrfach nutzen

Wer seinen Nachlass frühzeitig plant, kann Freibeträge mehrfach nutzen. Die Zehn-Jahres-Regel macht es möglich, dieselben Freibeträge alle zehn Jahre erneut steueroptimiert einzusetzen. Das gilt für Geldschenkungen genauso wie für Immobilien und Beteiligungen.

Wichtig: Jede Schenkung sollte dokumentiert werden — mit Datum, Betrag, Empfänger und einer kurzen Beschreibung des Gegenstands. Das schützt vor späteren Auseinandersetzungen und hilft beim Pflichtteilsergänzungsrecht.

Vorsorgevollmacht: Damit deine Familie handlungsfähig bleibt

Das Erbrecht regelt, was nach dem Ableben passiert. Genauso wichtig ist, was davor geregelt ist — wenn du vorübergehend nicht handlungsfähig bist. Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson das Recht, in deinem Namen zu handeln: Konten verwalten, Rechnungen bezahlen, medizinische Entscheidungen veranlassen.

Ohne Vollmacht ist selbst der Ehegatte bei Banken und Behörden handlungsunfähig.

Fachanwalt: Wann du professionelle Hilfe brauchst

Für viele Nachlasssituationen reicht das eigene Grundwissen aus. Für einige nicht — dann ist ein Fachanwalt für Erbrecht sinnvoll: bei Streitigkeiten um den Pflichtteil, bei Auslandserbschaften, bei komplexem Betriebsvermögen, bei testamentarischen Anfechtungen oder wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist.


Wie MeinLebensordner deinen Nachlass dokumentiert — damit nichts verloren geht

Das Erbrecht regelt, wer was bekommt. Aber es regelt nicht, wo die Konten sind. Wo das Testament liegt. Welche Versicherungen existieren. Welches Depot bei welcher Bank. Welche Schulden noch offen sind.

Das sind die Fragen, mit denen Familien konfrontiert werden — und für die sie oft wochenlang suchen, nachdem jemand nicht mehr da ist.

Was Familien tatsächlich brauchen

Die rechtliche Seite — wer erbt — ist bei vielen Familien nach dem ersten Gespräch beim Notar klar. Die praktische Seite dagegen nicht: Wo liegt das originale Testament? Bei welcher Sparkasse gibt es ein Girokonto, bei welcher Bank ein Depot? Sind noch Kredite offen? Gibt es eine Lebensversicherung — und wer ist als Begünstigter eingetragen?

Ohne diese Informationen kann selbst der bestberechtigte Erbe nicht handeln. Banken, Versicherungen und Behörden brauchen konkrete Nachweise und Kontonummern — keine Vermutungen.

Was MeinLebensordner dokumentiert

MeinLebensordner erfasst strukturiert, was deine Familie im Ernstfall braucht:

  • Konten und Finanzinstitute — welche Bank, welche IBAN, welcher Kontotyp
  • Depot und Wertpapiere — wo sie liegen, bei wem sie verwaltet werden
  • Versicherungen — welche Policen, welche Nummern, wer Begünstigter ist
  • Testament und Vollmachten — wo die Originale liegen, wer bevollmächtigt ist
  • Immobilien — Grundbuchinformationen, Kreditverträge, Ansprechpartner
  • Laufende Verträge — Abos, Mietverträge, Versorgungsverträge die gekündigt werden müssen
  • Digitaler Nachlass — Online-Konten, Zugänge, was wie gehandhabt werden soll

Merke

Das Erbrecht gibt deiner Familie das Recht zu erben. MeinLebensordner gibt ihnen die Informationen, die sie brauchen, um dieses Recht tatsächlich auszuüben — ohne monatelange Suche, ohne unnötige Kosten, ohne Streit über das, was existiert und was nicht.


Häufige Fragen zum Erbrecht

Was passiert, wenn jemand kein Testament hinterlässt?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Das Gesetz bestimmt nach einem festgelegten Ordnungssystem, wer in welchem Umfang erbt. Unverheiratete Partner, Stiefkinder und Freunde gehen dabei leer aus — egal wie eng die Beziehung war. Nur nahe Blutsverwandte und der Ehegatte erben kraft Gesetzes.

Erbt mein unverheirateter Partner etwas?

Gesetzlich nein — gar nichts. Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Nur durch ein Testament kann sichergestellt werden, dass ein Lebenspartner ohne Trauschein erbt. Wichtig dabei: Da unverheiratete Partner in Steuerklasse III fallen, gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Alles darüber hinaus wird mit 30 Prozent oder mehr versteuert. Für Paare ohne Trauschein mit gemeinsamem Vermögen empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit einem Notar.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Ein Erbe tritt in die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen ein — er übernimmt den gesamten Nachlass, aber auch alle Schulden und Verbindlichkeiten. Ein Vermächtnisnehmer bekommt einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag zugewiesen, ohne Erbe zu werden — er übernimmt keine Schulden und hat keine Verantwortung für den Rest des Nachlasses. Das Vermächtnis ist ein nützliches Instrument, wenn bestimmte Dinge an bestimmte Menschen gehen sollen, ohne dass diese vollständig in die Erbschaft eintreten.

Wie lange hat man Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

Sechs Wochen ab dem Moment, in dem der Erbe von der Erbschaft erfährt. Diese Frist ist hart — wer sie verpasst, hat automatisch angenommen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verstorbene zuletzt im Ausland gelebt hat oder der Erbe sich im Ausland aufhält: Dann beträgt die Frist sechs Monate. Die Ausschlagung muss beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden, nicht formlos gegenüber Angehörigen. Mehr dazu: Erbe Ausschlagen: Erbschaft ablehnen →

Kann ich meine Kinder vollständig enterben?

Nur in sehr engen Ausnahmefällen. Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils — dieser kann durch ein Testament nicht aufgehoben werden. Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur möglich, wenn das Kind bestimmte schwere Vergehen gegen den Erblasser begangen hat (§ 2333 BGB). In der Praxis ist das eine sehr seltene Ausnahme.

Muss ich eine Erbschaft beim Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall — auch wenn du glaubst, dass keine Steuer anfällt. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Höhe der Erbschaft. Wer die Frist verpasst, riskiert Zinsen und Zuschläge. Mehr dazu: Erbschaft beim Finanzamt melden: Fristen und Pflichten →

Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das belegt, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Banken, Grundbuchämter und viele Behörden verlangen ihn als Nachweis, um den Erben als legitimiert anzuerkennen. Er wird beim Nachlassgericht (dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) beantragt. Bei einem notariellen Testament wird der Erbschein in vielen Fällen nicht benötigt — das Testament selbst gilt als Nachweis.

Was passiert, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Bis zur Aufteilung des Nachlasses gehört alles allen gemeinsam — kein Miterbe kann alleine über Gegenstände des Nachlasses verfügen. Über Verkäufe, Kündigungen und Verwaltungsentscheidungen müssen alle Miterben einig sein. Das Auseinandersetzungsverfahren — die Aufteilung des gemeinsamen Nachlasses — kann einvernehmlich oder notfalls gerichtlich erfolgen.

Bereit?

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für konkrete erbrechtliche oder steuerliche Fragen empfehlen wir das Gespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder einem Steuerberater.

Autor: MeinLebensordner Redaktion

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