Wenn jemand stirbt, den du liebst, bist du gleichzeitig tief traurig und plötzlich für sehr viele Dinge zuständig. Fristen, Behörden, Bestattung, Konten. Die Welt hält nicht an — aber du brauchst trotzdem einen Moment, um durchzuatmen.
Diese Übersicht ist für genau diesen Moment. Nicht als Druck, alles sofort erledigen zu müssen. Sondern als ruhiger Begleiter, der dir zeigt: Was kommt jetzt — und was hat noch Zeit. Schritt für Schritt, ohne Chaos.
Denn vieles nach einem Sterbefall ist lösbar. Es braucht vor allem Orientierung.
Inhaltsübersicht
- Die ersten 24 Stunden: Was sofort getan werden muss
- Die erste Woche: Fristen, Behörden, wichtige Erledigungen
- Die ersten Wochen: Finanzen, Verträge, Nachlass
- Was ein gut vorbereiteter Lebensordner in dieser Situation bedeutet
- Häufige Fragen zum Sterbefall
Spezifische Themen: Checkliste als PDF · Haushaltsauflösung · Witwenrente · Sterbeurkunde beantragen · Danksagung Trauerfall
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Die ersten 24 Stunden: Was sofort getan werden muss
↓ Direkte Antwort
In den ersten Stunden gibt es nur wenige Dinge, die wirklich nicht warten können: den Tod ärztlich feststellen lassen, ein Bestattungsunternehmen beauftragen und die engsten Angehörigen informieren. Alles andere hat Zeit.
Tod feststellen und Todesbescheinigung sichern
Der erste notwendige Schritt ist die offizielle Feststellung des Todes durch einen Arzt. Ohne ärztliche Todesbescheinigung kann nichts Weiteres eingeleitet werden — kein Bestattungsunternehmen wird tätig, und die Sterbeurkunde kann nicht beantragt werden.
- Stirbt jemand zu Hause: Den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) rufen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.
- Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim: Die Einrichtung übernimmt die Benachrichtigung. Die Todesbescheinigung wird dort ausgestellt.
- Stirbt jemand bei einem Unfall oder unter unklaren Umständen: Die Polizei rufen (110). Sie benachrichtigt alle weiteren Stellen.
💡 Gut zu wissen
Die ärztliche Todesbescheinigung ist nicht dasselbe wie die Sterbeurkunde. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt — die Sterbeurkunde beantragst du danach beim Standesamt. Beide Dokumente wirst du mehrfach benötigen.
Bestattungsunternehmen kontaktieren
Wenn kein Bestattungsunternehmen bereits beauftragt ist — zum Beispiel durch eine Sterbegeldversicherung des Verstorbenen — musst du zeitnah eines beauftragen. Das Bestattungsunternehmen hilft in vielen Fällen auch bei der Beschaffung der Sterbeurkunde und koordiniert behördliche Schritte.
Engste Angehörige informieren und ggf. Wohnung sichern
Die engsten Familienangehörigen und Freunde des Verstorbenen sollten zeitnah Bescheid wissen. Wenn der Verstorbene allein gelebt hat, ist es wichtig, die Wohnung zu sichern — Schlüssel einsammeln und wichtige Dokumente in Sicherheit bringen, ohne voreilig etwas zu verändern, bevor die Erbfolge geklärt ist.
| Was zu tun ist | Wer / Wohin | Dringlichkeit |
|---|---|---|
| Tod ärztlich feststellen lassen, Todesbescheinigung sichern | Hausarzt, Notarzt (116 117) oder Polizei (110) | Sofort |
| Bestattungsunternehmen beauftragen | Freie Wahl oder Sterbegeldversicherung | Innerhalb 24 h |
| Engste Angehörige und Familie informieren | Persönlich oder telefonisch | Innerhalb 24 h |
| Wohnung des Verstorbenen sichern (falls allein lebend) | Schlüssel, Wertgegenstände, Dokumente sichern | Innerhalb 24 h |
Die erste Woche: Fristen, Behörden, wichtige Erledigungen
↓ Direkte Antwort
In der ersten Woche kommen die ersten echten Fristen: Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt beantragt werden. Ein handschriftliches Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Außerdem: Bank, Krankenversicherung und Rentenversicherung informieren.
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt am Sterbeort beantragt werden. Das Bestattungsunternehmen übernimmt das häufig. Beantrage direkt fünf bis zehn beglaubigte Ausfertigungen — du wirst sie für Banken, Versicherungen, Behörden und die Rentenversicherung benötigen.
→ Sterbeurkunde beantragen im Detail
Was du für den Antrag brauchst, wie viele Kopien du benötigst und was sie kosten. Sterbeurkunde beantragen: So läuft das Verfahren ab →
Testament beim Nachlassgericht abliefern
Wenn ein handschriftliches Testament vorhanden ist, muss es unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) abgeliefert werden. Wer ein Testament zurückhält, macht sich strafbar. Notarielle Testamente sind im Zentralen Testamentsregister hinterlegt und werden vom Nachlassgericht automatisch eröffnet.
⚠️ Erbausschlagung: Frist beachten
Wenn der Nachlass überschuldet ist, kannst du die Erbschaft ausschlagen — dann haftest du nicht für die Schulden des Verstorbenen. Die Frist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Erbschaft erfahren hast. Diese Frist lässt sich nicht verlängern. Hol dir bei Unsicherheit frühzeitig rechtlichen Rat.
Arbeitgeber, Kranken- und Rentenversicherung informieren
Wenn der Verstorbene berufstätig war, muss der Arbeitgeber informiert werden — Resturlaub, ausstehende Gehaltszahlungen und betriebliche Altersvorsorge müssen abgerechnet werden. Die Krankenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung sollten ebenfalls zeitnah informiert werden: Renten werden monatlich im Voraus gezahlt — zu viel gezahlte Beträge müssen zurückgegeben werden.
Hausbank des Verstorbenen informieren
Informiere die Bank des Verstorbenen zeitnah. Konten werden nach Vorlage der Sterbeurkunde in der Regel eingefroren — das schützt den Nachlass. Hebe kein Geld ab, bevor die Erbfolge geklärt ist. Auch als Ehepartner bist du nicht automatisch allein erbberechtigt auf das Einzelkonto des anderen.
| Was zu tun ist | Frist / Hinweis |
|---|---|
| Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrere Ausfertigungen!) | Innerhalb von 3 Werktagen |
| Handschriftliches Testament beim Nachlassgericht abliefern | Unverzüglich — Strafandrohung bei Zurückhalten |
| Bestattung organisieren und Abschied planen | In Abstimmung mit Bestattungsunternehmen |
| Arbeitgeber des Verstorbenen informieren | Innerhalb der ersten Woche |
| Krankenversicherung informieren | Innerhalb der ersten Woche |
| Deutsche Rentenversicherung informieren | Innerhalb der ersten Woche |
| Hausbank informieren | Innerhalb der ersten Woche |
| Erbausschlagung prüfen (falls relevant) | Frist: 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls |
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Die ersten Wochen: Finanzen, Verträge, Nachlass
↓ Direkte Antwort
In den ersten Wochen geht es um die Nachlassabwicklung: Erbschein beantragen, Versicherungen prüfen und kündigen, laufende Verträge auflösen, Witwenrente beantragen, digitalen Nachlass regeln. Die meisten dieser Aufgaben haben keine Tagesfrist — aber sie sollten innerhalb von zwei bis vier Wochen angegangen werden.
Erbschein beantragen
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer Erbe ist. Er ist nicht in jedem Fall notwendig — liegt ein notarielles Testament vor, akzeptieren viele Banken das als Nachweis. Bei gesetzlicher Erbfolge oder wenn Immobilien zum Nachlass gehören, wird er in der Regel verlangt. Den Erbschein beantragst du beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder beim Notar.
Versicherungen informieren und prüfen
Nicht alle Versicherungen enden automatisch. Einige müssen aktiv gekündigt werden, andere haben Leistungen, die du aktiv beantragen musst:
- Lebensversicherung: Versicherungssumme aktiv beantragen — Todesbescheinigung und ggf. Erbschein einreichen.
- Sterbegeldversicherung: Leistung abrufen, falls das Bestattungsunternehmen das nicht bereits übernimmt.
- Unfallversicherung: Todesfallleistung prüfen und beantragen.
- Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz-Versicherung: Kündigen oder auf Erben umschreiben lassen.
Laufende Verträge kündigen
Der Verstorbene hatte wahrscheinlich laufende Verträge — Mietvertrag, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Streaming-Dienste, Abonnements und Mitgliedschaften. Erben treten bei Mietverträgen ein und können mit einmonatiger Frist kündigen. Prüfe Kontoauszüge auf regelmäßige Abbuchungen, um keine digitalen Verträge zu übersehen.
→ Haushaltsauflösung nach dem Sterbefall
Was du zuerst sichern musst, welche Fristen für die Wohnungskündigung gelten und welche Optionen es gibt. Haushaltsauflösung nach einem Sterbefall: Schritt für Schritt →
Witwenrente oder Witwerrente beantragen
Wenn der Verstorbene in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann der Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen Hinterbliebenenrente erhalten. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung — zeitnah, da Rentenzahlungen frühestens ab dem Monat des Todes beginnen.
→ Witwenrente beantragen
Wer Anspruch hat, wie die Rente berechnet wird und wo du den Antrag stellst. Witwenrente nach Todesfall: Anspruch und Beantragung →
Finanzamt und digitalen Nachlass nicht vergessen
Das Finanzamt ist über den Todesfall zu informieren, wenn der Verstorbene einkommensteuerpflichtig war. Es muss noch eine abschließende Steuererklärung eingereicht werden. Außerdem hat der Verstorbene wahrscheinlich Online-Konten, Abonnements und digitale Dienste hinterlassen. Diese sollten von den Erben geprüft, übernommen oder gekündigt werden.
Nachlass vorbereiten
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Wer die Abschnitte oben gelesen hat, spürt vielleicht, wie viel Sucharbeit dahintersteckt. Kontonummern — bei welcher Bank? Welche Versicherungen bestanden noch? Wo liegt das Testament? Gibt es eine Lebensversicherung — und wenn ja, bei welcher Gesellschaft?
Diese Fragen sind alle lösbar. Aber sie kosten Zeit, Kraft und Nerven — genau dann, wenn man am wenigsten davon hat.
Merke
Wer einen gut geführten Lebensordner hinterlässt, gibt seiner Familie etwas Unbezahlbares: keine Suche nach Kontonummern, Versicherungspolicen oder Vollmachten. Alles ist da. Alle Kontakte, alle Dokumente, alle Wünsche — dokumentiert und sofort auffindbar.
Ein MeinLebensordner enthält, was Hinterbliebene sofort brauchen: alle Konten und Banken, Versicherungen mit Policennummern, Vollmachten und wo die Originale liegen, einen Hinweis auf das Testament, digitale Zugänge und Dienste, laufende Verträge und wen man im Notfall als erstes anruft.
Das ist kein Dokument für die eigene Bequemlichkeit. Es ist ein Geschenk an die Menschen, die du liebst — für den Fall, dass du nicht mehr da bist, um ihnen zu helfen.
→ Danksagungen nach dem Trauerfall
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Häufige Fragen zum Sterbefall
Was muss als erstes nach einem Todesfall erledigt werden?
Der wichtigste erste Schritt ist die ärztliche Feststellung des Todes und die Ausstellung der Todesbescheinigung. Ohne dieses Dokument kann kein Bestattungsunternehmen tätig werden und keine Sterbeurkunde beantragt werden. Danach: Bestattungsunternehmen beauftragen, engste Angehörige informieren — und falls der Verstorbene allein lebte, die Wohnung sichern.
Wie lange habe ich Zeit, die Sterbeurkunde zu beantragen?
Die Sterbeurkunde muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Todeszeitpunkt beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden. Das Bestattungsunternehmen übernimmt das in vielen Fällen. Beantrage direkt fünf bis zehn beglaubigte Ausfertigungen — für Banken, Versicherungen und Behörden.
Was passiert mit den Schulden des Verstorbenen?
Schulden gehen grundsätzlich auf die Erben über. Wenn der Nachlass überschuldet ist, kannst und solltest du die Erbschaft ausschlagen — dann haftest du nicht. Die Frist zur Erbausschlagung beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Erbschaft erfahren hast. Hol dir bei Unsicherheit frühzeitig rechtlichen Rat — die Frist lässt sich nicht verlängern.
Wer darf nach dem Tod auf die Bankkonten des Verstorbenen zugreifen?
Auf das Einzelkonto des Verstorbenen darf nach dessen Tod nur zugegriffen werden, wer rechtlich Erbe ist und dies der Bank gegenüber nachweisen kann — in der Regel durch Erbschein oder notarielles Testament. Auch Ehepartner dürfen nicht automatisch auf das Einzelkonto des anderen zugreifen. Gemeinschaftskonten laufen weiter, sollten aber der Bank gemeldet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Todesbescheinigung und Sterbeurkunde?
Die Todesbescheinigung ist ein ärztliches Dokument, das den Tod und dessen Ursache feststellt — sie geht an das Standesamt, nicht an dich. Die Sterbeurkunde ist das amtliche Behördendokument, das du beim Standesamt beantragst und das du für alle rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten benötigst.
Wann und wo muss ein handschriftliches Testament abgeliefert werden?
Ein handschriftliches Testament muss unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) abgeliefert werden — sobald du davon Kenntnis hast. Wer ein Testament zurückhält, kann sich strafbar machen. Notarielle Testamente sind im Zentralen Testamentsregister hinterlegt und werden vom Nachlassgericht automatisch eröffnet.
Wie lange dauert es, einen Nachlass abzuwickeln?
Das hängt stark vom Umfang des Nachlasses ab. Einfache Nachlässe ohne Immobilien und ohne Streitigkeiten lassen sich in einigen Wochen bis Monaten abwickeln. Komplexere Fälle — mit Immobilien, mehreren Erben oder unklaren Testamenten — können ein Jahr oder länger dauern. Ein vollständig dokumentierter Lebensordner des Verstorbenen kann die Dauer erheblich verkürzen, weil alle relevanten Informationen sofort verfügbar sind.
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Leg heute deinen Lebensordner an — damit deine Familie morgen nicht suchen muss.
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Quellen
- Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer — bundesjustizamt.de
- Hinterbliebenenrente — deutsche-rentenversicherung.de
- Erbrecht im Überblick — Bundesministerium der Justiz, bmj.de
- Sterbefall: Was passiert mit laufenden Verträgen — verbraucherzentrale.de
- § 1922 BGB (Gesamtrechtsnachfolge) — gesetze-im-internet.de
- Letzte Prüfung der Angaben: April 2026.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen rund um Erbschaft, Erbausschlagung oder Nachlassverwaltung empfehlen wir, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.